Städte und Märkte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. April 2009, 13:55 Uhr
In zunehmendem Maße sind die Städte im ganzen Reich und speziell im Königreich Almada zu einem bedeutenden Machtfaktor geworden. Dabei wird zwischen Reichsstädten, Landstädten und Märkten unterschieden.
Reichsstädte
Nominell ist der Kaiser der Oberlehnsherr der Reichsstädte, vor Ort offiziell vertreten durch einen von ihm berufenen kaiserlichen Aufsichtsbeamten und Statthalter, wahlweise Podestá oder Reichsvogt genannt. Im Laufe der Jahrhunderte gelang es jedoch den Bürgern der almadanischen Reichsstädte, ihre Politik und Gesetzgebung immer besser darauf auszurichten, ihn an der Ausübung tatsächlicher Macht zu hindern - sie wurden zu Freien Städten.
In der Reichsstadt Ragath befindet sich Reichvogt Ludovigo Sforigan in ständigem Zwist mit dem städtischen Rat. In der Freien Reichsstadt Punin waren die Auftritte des Podestá stets kurze und erfolglose Visiten aus Gareth, bei denen ihm vom Hohen Rat seine eigene Machtlosigkeit vor Augen geführt wurde, bis mit der Krönung Selindian Hals die Garether Besuche endgültig eingestellt wurden. In die Freie Reichsstadt Taladur wurde schon seit Menschengedenken kein Podestá mehr entsandt.
Die Quelle des Aufschwungs, auf den sich die Macht der Städte begründet, sind der Handel und das Geldwesen. Kaufleute, besonders die Fernhändler, und Bankiers spielen heute die erste Rolle in der Stadt und konkurrieren mit den adligen Patrizierfamilias, die ihre Autorität meist aus ihrer langen Ahnenreihe und ihrem Landbesitz außerhalb der Stadttore beziehen, um die städtischen Ämter und Würden. Umso mehr der Reichtum und damit die Macht der Kaufleute und Bankiers wächst und damit gleichzeitig der Einfluss des alten Stadtadels schwindet, entsteht in den Städten zunehmend eine Art neue Aristokratie, der Geldadel, dessen Vorherrschaft sich nicht mehr auf den Adel der Geburt begründet, sondern auf den materiellen Besitz und die Fähigkeit, Vermögen anzuhäufen.
Der Stadtrat der Freien Städte hat stets einen Vorsitzenden, zumeist Ratsmeister genannt. Dieser herrscht nicht mehr wie früher ein Leben lang, sondern nur noch über eine festgelegte Periode (zumeist 5 Jahre) bis zur nächsten Wahl, wo er oder sie zumeist nur ein einziges Mal wiedergewählt werden kann. Wenngleich die Freien Städte - bis auf einige Ausnahmen in der Halsgerichtsbarkeit - ihr eigenes Recht und ihre eigene Gesetzgebung ausüben, ist nirgendwo die gesamte Einwohnerschaft der Stadt an diesen Wahlen beteiligt. Der Rat der Stadt wählt neue Mitglieder stets selbst nach und um die Ratswürde oder gar für höheres städtisches Amt bekleiden zu können, muss man im Besitz der Bürgerrechte sein, über die gemeinhin nur ein niedriger Prozentsatz der Einwohnerschaft verfügt. Um zu dieser begünstigten Klasse zu gehören, muss die Sippe zumeist seit mindestens zwei Generationen in der Stadt ansässig sein und einen gewissen Wohlstand durch ihr Steueraufkommen beziehungsweise Grundbesitz in der Stadt nachweisen.
Kennziffer | Lehen | Herrschaft | Einwohner |
ALM-I-01aR | Reichstadt Punin | Hoher Rat unter Ratsmeister Bodar Sfandini | um 25.000 |
ALM-III-08aR | Reichsstadt Taladur | Erzener Rat unter Ratsmeister Galeazzo von Zalfor | um 3.000 |
ALM-IV-08aR | Reichsstadt Ragath | Stadtrat unter Ratsmeister Luiz Lampérez / Reichsvogt Ludovigo Sforigan | um 3.500 |
Landstädte
Als Landstädte gelten jene Städte, die dem König oder einem Grafen gehorchen. Sie haben weit weniger Freiheiten als die Reichsstädte und werden in der Regel von einem Corregidor (auch Castellan oder Stadtvogt) regiert. Ihm untersteht die städtische Administration (Cabildo), in die er je nach Rechtslage in erster Linie Bürger der Stadt, bisweilen aber auch nach Gutdünken Ortsfremde berufen kann. Auch wenn der Corregidor als Vertreter des Stadtherrn das letzte Wort hat, kommen Beschlüsse des Cabildo meist durch Konsens zustande - es ist leichter, mit den Bürgern einer Stadt zu regieren, als gegen sie.
Name | Lage | Herrschaft | Einwohner |
Al'Muktur | Stadtmark Punin | Cabildo unter Landvogt Ansvin Ferbras von Al'Muktur | 1.500 |
Omlad | ? | Cabildo unter Oberst Gwain von Harmamund | 1.050 |
Märkte
Hat ein Machthaber einer Siedlung das Recht gewährt, regelmäßig Märkte oder Handelsmessen abzuhalten, so spricht man von einem Markt. Märkte unterstehen meist dem Herrn der örtlichen Baronie und dürfen in der Regel keine Mauern errichten. In den umkämpften Taifas des Yaquirbruchs gibt es diesbezüglich jedoch immer wieder Ausnahmen.
Name | Lage | Herrschaft | Einwohner |
Brig-Lo | Baronie Brig-Lo | Cabildo unter Baronin Gerone vom Berg | 400 |
Inostal | Baronie Inostal | Cabildo unter Pfandvogt Amando Dhachmani de Vivar | 1.000 |
Ratzingen | Baronie Artésa | Cabildo unter Castellan Gualdo di Dalias y Gurnabán | 700 |
Sherbeth | Baronie Artésa | Cabildo unter Castellan Gualdo di Dalias y Gurnabán | 800 |