Ratsmeister: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Bild:Ghulamskappe.jpg|left|thumb|250px|Die 'Corno', der oft juwelenbesetzte Amtshut eines Ratsmeisters]]Ratsmeister ist der traditionelle Titel des Stadtoberhauptes oder '' | [[Bild:Ghulamskappe.jpg|left|thumb|250px|Die 'Corno', der oft juwelenbesetzte Amtshut eines Ratsmeisters]]'''Ratsmeister''' ist der traditionelle Titel des Stadtoberhauptes oder ''Ersten Bürgers'' einer freien Reichsstadt oder seltener auch eines gräflichen Marktes. Er oder sie wird aus der Mitte des städtischen Rates gewählt, in den wiederum nur Bürgerinnen und Bürger (also Inhaber des Bürgerrechts) Aufnahme finden können. | ||
Je nach örtlicher Gesetzgebung ist hierzu die Mitgliedschaft in einer Gilde oder Zunft, die Zugehörigkeit zur Geweihtenschaft einer Kirche der Zwölfe, ein Zehntaufkommen in einer gewissen Höhe oder die Ansässigkeit in der Stadt seit mehreren Generationen notwendig. Wenngleich sie zumeist von bürgerlicher Abkunft sind, übersteigt die Macht der Ratsmeister der [[aufstrebenden Städte]] heute oftmals die des alteingesessenen Adels, was vielen Magnaten Unbehagen bereitet. |
Version vom 25. April 2009, 21:52 Uhr
Ratsmeister ist der traditionelle Titel des Stadtoberhauptes oder Ersten Bürgers einer freien Reichsstadt oder seltener auch eines gräflichen Marktes. Er oder sie wird aus der Mitte des städtischen Rates gewählt, in den wiederum nur Bürgerinnen und Bürger (also Inhaber des Bürgerrechts) Aufnahme finden können.
Je nach örtlicher Gesetzgebung ist hierzu die Mitgliedschaft in einer Gilde oder Zunft, die Zugehörigkeit zur Geweihtenschaft einer Kirche der Zwölfe, ein Zehntaufkommen in einer gewissen Höhe oder die Ansässigkeit in der Stadt seit mehreren Generationen notwendig. Wenngleich sie zumeist von bürgerlicher Abkunft sind, übersteigt die Macht der Ratsmeister der aufstrebenden Städte heute oftmals die des alteingesessenen Adels, was vielen Magnaten Unbehagen bereitet.