Diskussion:Familia von Amhall de Cascanueva: Unterschied zwischen den Versionen
Alarya (Diskussion | Beiträge) K (hat „Diskussion:Familia von Amhall y Cascanueva“ nach „Diskussion:Familia von Amhall de Cascanueva“ verschoben: Name ist jetzt _korrekt_ almadanisiert...) |
Alarya (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
===Erbschaftsstreit=== | ===Erbschaftsstreit=== | ||
Um genau solche Fälle zu vermeiden, sind Bastarde meines Wissens nach grundsätzlich vom Erbe ausgeschlossen. Ausnahme ist, wenn der Lehnsherr einverstanden ist, '''und''' keine ehelichen Kinder vorhanden sind. Letzteres war aber ja der Fall, von daher konnte also eigentlich auch Rohal die gute Eleanora nicht legitimieren - zumal in dem Fall der Lehnsherr wahrscheinlich auch eher der Markgraf gewesen wäre, wenn die Baronie Amhall(ah?) nicht gerade reichsunmittelbar war, was ich wiederum in einer Mark für unwahrscheinlich halte. So oder so würde ich das also nochmal überdenken. Die Folgen, eine familieninterne Blutfehde, lassen sich ja genauso gut unter ehelichen Kindern erzielen...;-) --[[Benutzer:Der Sinnreiche Junker von Aranjuez|Der Sinnreiche Junker von Aranjuez]] 01:36, 28. Okt. 2009 (UTC) | Um genau solche Fälle zu vermeiden, sind Bastarde meines Wissens nach grundsätzlich vom Erbe ausgeschlossen. Ausnahme ist, wenn der Lehnsherr einverstanden ist, '''und''' keine ehelichen Kinder vorhanden sind. Letzteres war aber ja der Fall, von daher konnte also eigentlich auch Rohal die gute Eleanora nicht legitimieren - zumal in dem Fall der Lehnsherr wahrscheinlich auch eher der Markgraf gewesen wäre, wenn die Baronie Amhall(ah?) nicht gerade reichsunmittelbar war, was ich wiederum in einer Mark für unwahrscheinlich halte. So oder so würde ich das also nochmal überdenken. Die Folgen, eine familieninterne Blutfehde, lassen sich ja genauso gut unter ehelichen Kindern erzielen...;-) --[[Benutzer:Der Sinnreiche Junker von Aranjuez|Der Sinnreiche Junker von Aranjuez]] 01:36, 28. Okt. 2009 (UTC) | ||
:Hm, guter Einwand. An dem Detail hängt mein Herz nicht, deswegen habe ich das mal passend geändert. Danke!--[[Benutzer:Alarya|Alarya]] 11:44, 5. Nov. 2009 (UTC) |
Aktuelle Version vom 5. November 2009, 11:44 Uhr
Erbschaftsstreit[Quelltext bearbeiten]
Um genau solche Fälle zu vermeiden, sind Bastarde meines Wissens nach grundsätzlich vom Erbe ausgeschlossen. Ausnahme ist, wenn der Lehnsherr einverstanden ist, und keine ehelichen Kinder vorhanden sind. Letzteres war aber ja der Fall, von daher konnte also eigentlich auch Rohal die gute Eleanora nicht legitimieren - zumal in dem Fall der Lehnsherr wahrscheinlich auch eher der Markgraf gewesen wäre, wenn die Baronie Amhall(ah?) nicht gerade reichsunmittelbar war, was ich wiederum in einer Mark für unwahrscheinlich halte. So oder so würde ich das also nochmal überdenken. Die Folgen, eine familieninterne Blutfehde, lassen sich ja genauso gut unter ehelichen Kindern erzielen...;-) --Der Sinnreiche Junker von Aranjuez 01:36, 28. Okt. 2009 (UTC)
- Hm, guter Einwand. An dem Detail hängt mein Herz nicht, deswegen habe ich das mal passend geändert. Danke!--Alarya 11:44, 5. Nov. 2009 (UTC)