Kerker von Al'Muktur: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. Oktober 2014, 14:14 Uhr
Im königlich-grafschaftlichen Kerker von Al'Muktur, der sich in den Kellern des Almadinpalastes erstreckt, werden all jene verwahrt, die sich durch ihre Taten gegen Graf oder König Kerkerhaft verdient haben. Zwar finden sich hier durchaus wohnliche Gelasse für Gefangene edler Herkunft, doch im einfachen Volk ist der Kerker von Al'Muktur als lichtloses Loch berüchtigt, aus dem man nicht als derselbe heraus gelangt, als der man hinein geriet - wenn überhaupt.
Der Kerker gilt als ausbruchssicher, eine Regel, die bislang einzig von Gwain von Harmamund öffentlich widerlegt worden ist.
Berühmte und berüchtigte Insassen[Quelltext bearbeiten]
- Nunmehr frei:
- Gwain von Harmamund (Answinist, konnte dem Kerker entfliehen)
- Gharmin von Shumir-Sewaklauf (Ambassador des Horasreiches, freigelassen)
- Praiosmin von Elenta (Reichsvogtin von Selaque, von der L.A.W. festgesetzt und auf Drängen Gareths wieder freigelassen)
- Rafik Listhelm Maldonado von Taladur ä. H. während der Endphase der Regierung Hal II., 1034 BF.
- Noch inhaftiert:
- Al'Mourmadin (weithin bekannter Dieb und Einbrecher)
- Pelayo von Rebenthal (eingekerkert infolge der Großen Yaquirtaler Blutfehde, getötet beim Massaker von Al'Muktur)