Königlich Barras: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Mai 2014, 07:50 Uhr
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Königlich Barras besteht aus einem Landgut mitsamt Wirtschaftsgebäuden, Dorf, Mühle und kleineren umliegenden Weilern und gehört zum Eigengut des almadanischen Fürsten.