Königlich Barras: Unterschied zwischen den Versionen
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|Einwohner=500|Anteil an Unfreien=|Geltende Rechtsordnung=Waldwachter Grafenrecht |Siedlungen=[[Barras]] (300)|Castillos=Gut Barras | |Einwohner=500|Anteil an Unfreien=|Geltende Rechtsordnung=Waldwachter Grafenrecht |Siedlungen=[[Barras]] (300)|Castillos=Gut Barras | ||
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|Gewässer= | |Gewässer=Cresval|Verkehrswege=Beginn des [[Roterzpass]]es|Besonderheiten=|Kennziffer= | ||
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'''Königlich Barras''' besteht aus einem Landgut mitsamt Wirtschaftsgebäuden, Dorf, Mühle und kleineren umliegenden Weilern und gehört zum Eigengut des almadanischen Fürsten. | '''Königlich Barras''' besteht aus einem Landgut mitsamt Wirtschaftsgebäuden, Dorf, Mühle und kleineren umliegenden Weilern und gehört zum Eigengut des almadanischen Fürsten. |
Version vom 31. Mai 2014, 06:34 Uhr
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Königlich Barras besteht aus einem Landgut mitsamt Wirtschaftsgebäuden, Dorf, Mühle und kleineren umliegenden Weilern und gehört zum Eigengut des almadanischen Fürsten.