Ragather Lückentheorie: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. September 2013, 12:47 Uhr
Die Ragathische Lückentheorie ist ein juristisches Konstrukt, das von Rafik von Aranjuez erdacht wurde. Dieses sollte die schwierige und komplizierte Rechtslage hinsichtlich der Regierung der Baronie Dubios und insbesondere des Marktes Heldor aushebeln.
Vorgeschichte[Quelltext bearbeiten]
Einer der Aspekte der Aranjuezer Blutfehde, die 1010/1011 BF im Fahrwasser der Answinkrise blutig in Ragatien wütete, war die die Dubianer Baronsfrage. Seit Jahrzehnten schon war das Hauses Aranjuez in seinen Ansprüchen auf die Baronswürde von Dubios übergangen worden, sodass nun die Schwarzen Aranjuezer, die sich auf Seiten Answin von Rabenmunds gestellt hatten, die Zeit für gekommen erachteten, den Baronsstuhl mit Waffengewalt zu erobern, insbesondere da mit Siam Lacara von Dubios eine Novadi und schlimmer noch Hal'sche Neuadlige darauf Platz genommen hatte.
So weiteten sich die Kampfhandlungen rasch über die Mark Ragathsquell hinaus aus, wobei die Baronsstadt Heldor treu zu Domna Siam hielt. Nicht nur, weil sich im Zuge ihrer Regentschaft zahlreiche Novadis und Aramyas in und um Heldor niedergelassen hatten, sondern vor allem auch weil die abenteuerlustige Baronin sich nie gesteigert um die Regierungsgeschäfte gekümmert hatte, sodass die Einwohner des Marktes sich unter ihrer Regentschaft weitestgehend selbst verwalten konnten. Darüber hinaus hatten sie gegenüber der politisch Unbewanderten manches Recht, Privileg und Regal heraus schlagen können, nicht zuletzt auch weil die Baronin stets Gold für ihre Abenteuer- und Kriegszüge sowie für den Bau des Alcazar de Heldor benötigte. Folglich verspürten die Heldorer wenig Lust nach Veränderung, und die Feindschaft zwischen ihnen und dem Haus Aranjuez ward geboren.
Auch unter ihrem vergleichsweise farblosen Nachfolger Lacorion Eslam von Dubios änderte sich wenig daran, war der Baron doch primär an Rauschkraut und Vergnügungen im nicht allzu fernen Punin interessiert. Ein Pläsier, welches von den Heldorern im Interesse möglichst großer Unabhängigkeit nach Kräften gefördert wurde, spekulierte man doch nicht zuletzt darauf, dass Dom Lacorion die Baronie endgültig an den Bettelstab bringen würde, sodass er Heldor womöglich an die Grafen von Ragath würde abtreten müssen - womit Heldor endgültig zur Landstadt aufgestiegen wäre.
Diesem Plan kam allerdings nicht nur der plötzliche Tod Dom Lacorions 1032 (vgl. Sonderausgabe des Hauses Yaquirblick:Baron von Dubios tot aufgefunden) in die Quere, sondern vor allem die etwas überraschende Erhebung des wegen neuerlicher Parteinahme für den zurückgekehrten Rabenkaiser seit 1028 im yaquirbrucher Exil weilenden Hernán von Aranjuez zum neuen Baron von Dubios durch Kaiser Selindian Hal.
Die Einwohner von Heldor setzten nun alle Hebel in Bewegung, um zuvor noch zur Landstadt erklärt zu werden. Graf Brandil von Ehrenstein, kein großer Freund des Aranjuezers, war diesem Ansinnen durchaus zugeneigt, scheiterte jedoch an den mächtigen Verbündeten des Condottiere. Immerhin gelang es ihm, dem soeben aus dem Ferkinakrieg zurückgekehrten Neu-Baron den Ragather Revers abzutrotzen. Hier wurde nicht nur ein leidlicher Interessensausgleich zwischen Graf und Baron beschlossen, sondern auch die weitreichenden Rechte und Privilegien der Heldorer bestätigt und festgeschrieben.
In der Folge gerieten der Baron und die renitente Einwohnerschaft von Heldor immer wieder aneinander, sodass sich die Regierung des Marktes, aber auch der ganzen Baronie, als in höchstem Maße komplex und schwierig heraus stellte.
Die Theorie und ihre Folgen[Quelltext bearbeiten]
Rafik von Aranjuez, Vetter des Barons und ein gewiefter Advocatus, ersann dann ein juristisches Konstrukt, welches es dem Baron von Dubios erlaubte weitestgehend entgegen der Rechte Heldors und den Vereinbarungen des Ragather Revers in Bezug auf Markt und Baronie zu regieren. Wo immer dieser keine Regelung aufwies, wo immer ein Fall nicht konkret geregelt war, postulierte Dom Rafik eine Lücke. Vor allem natürlich für den Fall, dass sich Baron und Einwohnerschaft in einer Sache nicht einig werden konnten. Immer dann, so der Rechtsgelehrte weiter, müsse der Baron als vornehmliches Exekutivorgan in der Baronie und als derjenige, der gegenüber Lehnsherr, Fürst, Kaiserin und Herrn Praios eine funktionierende Ordnung und Verwaltung zu vertreten habe, diese Lücke durch eine entsprechende Entscheidung füllen.
Mit dieser Argumentation gelang es, den Ragather Revers und die außergewöhnlichen Rechte der Heldorer in weiten Teilen auszuhebeln. Wobei freilich deswegen ein gutes Dutzend Klagen bei verschiedenen Gerichten anhängig sind, sofern Graf Brandil nicht anderweitig vermitteln konnte.
Letzteres Mittel steht den Heldorern nun, da der Baron sich mit Domna Rahjada, der Tochter des Grafen, verlobt hat (vgl. Sonderausgabe des Hauses Yaquirblick: Verlöbnis zu Ragath), zukünftig kaum mehr zur Verfügung, sodass davon auszugehen ist, dass die Einwohnerschaft sich wohl oder übel mit dem Baron an den Verhandlungstisch wird setzen müssen, um zumindest einige ihrer Privilegien zu retten.