Landstände: Unterschied zwischen den Versionen
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Fürst Obidos von Viryamun initierte im Jahre 2 BF den ersten '''Zusammentritt der Almadaner Landstände,''' um die Verbundenheit zwischen der Krone und der Nobleza zu verfestigen. <br>Die Landständeversammlung dient dem jeweiligen Provinzherrn seither als beratendes Gremium, ohne daß dieser auch zwangsläufig zur Umsetzung ihrer Beschlüsse gezwungen wäre. Gleichwohl ist es aber noch keinem almadanischen Fürsten oder König gelungen, das Land gegen den Widerstand der Magnatenschaft zu regieren - oder zumindest nicht von langer Dauer. <br>Der Zusammentritt der Almadaner Landstände unterbreitet dem Monarchen Beschlüsse des Provinzadels zur inneren und äußeren Landespolitik, die von Pferde- und Weinpreisen über Zölle, Steuern und Abgaben oder gewünschte Gesetzesänderungen bis hin zur geforderten Kriegserklärung an eine auswärtige Macht alles umfassen können, was die Geschicke des Königreiches tangiert und für die Gesamtheit des Adels von Interesse ist.<br>Stimmberechtigt in der Landständeversammlung sind alleine '''Magnaten''', wobei die frühere strenge Regelung, wonach diese ihre ''vierschildrige Abkunft'' - also die Abstammung von vier bereits adligen Urgroßelternpaaren - nachweisen mussten, heute dahingehend gelockert wurde, daß nunmehr alle belehnten Edelleute der Eslamskrone stimmberechtigt sind. Hierbei verfügen die vier Grafen über ''5 Stimmen,'' Barone und gleichgestellte Cron-Vögte über ''vier,'' Junker und Edle über ''zwei'' und Magnaten von Caballero-Stand über ''eine Stimme.''<br>Die freien Reichsstädte Punin, Ragath und Taladur dürfen zwar ebenfalls Vertreter zum Landtag entsenden, aber den Provinzherrn zu beraten, steht ihnen nicht zu.<br>Die Magnaten sitzen einander in der Landständeversammlung, die halbjährlich in [[Punin]] im Großen Saal der Hofkanzlei oder im Königssaal der Residencia stattfindet, in althergebrachter, für Auswärtige obskur anmutender Tradition, auf fünfeinhalb Bänken im Sechseck gegenüber. Fünfeinhalb Bänke deshalb, da neben den Magnaten der Grafschaften Ragath, Waldwacht, Yaquirtal und Südpforte auch die der heidnisch besetzten Reichsmark Amhallass und die der geteilten (und zwischen Almada und Garetien halbierten) Landgrafschaft Caldaia eine eigene Edlenbank besetzen.<br>Die Leitung des Zusammentritts der Almadaner Landstände obliegt dem alle 2 Jahre aus dem Kreis der Versammelten gewählten [[Landständesprecher]] (z.Zt. Baron [[Alrik de Braast y Braast]]). | [[Bild:Landstaendeversammlung.jpg|left|thumb|400px|Die Landständeversammlung]]Fürst Obidos von Viryamun initierte im Jahre 2 BF den ersten '''Zusammentritt der Almadaner Landstände,''' um die Verbundenheit zwischen der Krone und der Nobleza zu verfestigen. <br>Die Landständeversammlung dient dem jeweiligen Provinzherrn seither als beratendes Gremium, ohne daß dieser auch zwangsläufig zur Umsetzung ihrer Beschlüsse gezwungen wäre. Gleichwohl ist es aber noch keinem almadanischen Fürsten oder König gelungen, das Land gegen den Widerstand der Magnatenschaft zu regieren - oder zumindest nicht von langer Dauer. <br>Der Zusammentritt der Almadaner Landstände unterbreitet dem Monarchen Beschlüsse des Provinzadels zur inneren und äußeren Landespolitik, die von Pferde- und Weinpreisen über Zölle, Steuern und Abgaben oder gewünschte Gesetzesänderungen bis hin zur geforderten Kriegserklärung an eine auswärtige Macht alles umfassen können, was die Geschicke des Königreiches tangiert und für die Gesamtheit des Adels von Interesse ist.<br>Stimmberechtigt in der Landständeversammlung sind alleine '''Magnaten''', wobei die frühere strenge Regelung, wonach diese ihre ''vierschildrige Abkunft'' - also die Abstammung von vier bereits adligen Urgroßelternpaaren - nachweisen mussten, heute dahingehend gelockert wurde, daß nunmehr alle belehnten Edelleute der Eslamskrone stimmberechtigt sind. Hierbei verfügen die vier Grafen über ''5 Stimmen,'' Barone und gleichgestellte Cron-Vögte über ''vier,'' Junker und Edle über ''zwei'' und Magnaten von Caballero-Stand über ''eine Stimme.''<br>Die freien Reichsstädte Punin, Ragath und Taladur dürfen zwar ebenfalls Vertreter zum Landtag entsenden, aber den Provinzherrn zu beraten, steht ihnen nicht zu.<br>Die Magnaten sitzen einander in der Landständeversammlung, die halbjährlich in [[Punin]] im Großen Saal der Hofkanzlei oder im Königssaal der Residencia stattfindet, in althergebrachter, für Auswärtige obskur anmutender Tradition, auf fünfeinhalb Bänken im Sechseck gegenüber. Fünfeinhalb Bänke deshalb, da neben den Magnaten der Grafschaften Ragath, Waldwacht, Yaquirtal und Südpforte auch die der heidnisch besetzten Reichsmark Amhallass und die der geteilten (und zwischen Almada und Garetien halbierten) Landgrafschaft Caldaia eine eigene Edlenbank besetzen.<br>Die Leitung des Zusammentritts der Almadaner Landstände obliegt dem alle 2 Jahre aus dem Kreis der Versammelten gewählten [[Landständesprecher]] (z.Zt. Baron [[Alrik de Braast y Braast]]). |
Version vom 10. Mai 2009, 18:52 Uhr
Fürst Obidos von Viryamun initierte im Jahre 2 BF den ersten Zusammentritt der Almadaner Landstände, um die Verbundenheit zwischen der Krone und der Nobleza zu verfestigen.
Die Landständeversammlung dient dem jeweiligen Provinzherrn seither als beratendes Gremium, ohne daß dieser auch zwangsläufig zur Umsetzung ihrer Beschlüsse gezwungen wäre. Gleichwohl ist es aber noch keinem almadanischen Fürsten oder König gelungen, das Land gegen den Widerstand der Magnatenschaft zu regieren - oder zumindest nicht von langer Dauer.
Der Zusammentritt der Almadaner Landstände unterbreitet dem Monarchen Beschlüsse des Provinzadels zur inneren und äußeren Landespolitik, die von Pferde- und Weinpreisen über Zölle, Steuern und Abgaben oder gewünschte Gesetzesänderungen bis hin zur geforderten Kriegserklärung an eine auswärtige Macht alles umfassen können, was die Geschicke des Königreiches tangiert und für die Gesamtheit des Adels von Interesse ist.
Stimmberechtigt in der Landständeversammlung sind alleine Magnaten, wobei die frühere strenge Regelung, wonach diese ihre vierschildrige Abkunft - also die Abstammung von vier bereits adligen Urgroßelternpaaren - nachweisen mussten, heute dahingehend gelockert wurde, daß nunmehr alle belehnten Edelleute der Eslamskrone stimmberechtigt sind. Hierbei verfügen die vier Grafen über 5 Stimmen, Barone und gleichgestellte Cron-Vögte über vier, Junker und Edle über zwei und Magnaten von Caballero-Stand über eine Stimme.
Die freien Reichsstädte Punin, Ragath und Taladur dürfen zwar ebenfalls Vertreter zum Landtag entsenden, aber den Provinzherrn zu beraten, steht ihnen nicht zu.
Die Magnaten sitzen einander in der Landständeversammlung, die halbjährlich in Punin im Großen Saal der Hofkanzlei oder im Königssaal der Residencia stattfindet, in althergebrachter, für Auswärtige obskur anmutender Tradition, auf fünfeinhalb Bänken im Sechseck gegenüber. Fünfeinhalb Bänke deshalb, da neben den Magnaten der Grafschaften Ragath, Waldwacht, Yaquirtal und Südpforte auch die der heidnisch besetzten Reichsmark Amhallass und die der geteilten (und zwischen Almada und Garetien halbierten) Landgrafschaft Caldaia eine eigene Edlenbank besetzen.
Die Leitung des Zusammentritts der Almadaner Landstände obliegt dem alle 2 Jahre aus dem Kreis der Versammelten gewählten Landständesprecher (z.Zt. Baron Alrik de Braast y Braast).