YB-S Exodus der Tobrier?
Erschienen in den Sonderausgaben des Hauses Yaquirblick
Phex 1039 BF
Herzog Bernfried ruft Landnot aus
CAPITALE PUNIN. Während sich das Königreich landauf, landab auf die für Peraine angesetzte Heerschau auf der Schwanenhöh vorbereitet, wo traditionell das almadanische Aufgebot für den Feldzug wider dem Erzverräter Haffax verabschiedet werden soll, erreicht uns dieser Tage die Kunde, dass der tobrische Herzog Bernfried von Ehrenstein im Vorfeld für alle Untertanen der tobrischen Krone die sogenannte Landnot ausgerufen hat.
Dieses Rechtsinstitut steht nur Provinzherren in Fällen äußerster Unbill frei, und besagt, dass ein jeder Untertan nicht nur sein Land, sondern auch seine Seele zu verteidigen habe. Entsprechend schließt dies auch den unfreien Stand ein, dem ansonsten das Tragen von Waffen strengstens untersagt ist.
Wo nun eigentlich diese außerordentliche Maßnahme angesichts der Kraftanstrengungen allerorten lediglich eine Randnotiz wäre, hat sie doch auch veritable Auswirkungen auf Almada. Denn nicht nur flüchteten freie Tobrier seinerzeit vor den Dämonen- und Untotenhorden Borbarads, sondern auch zahlreiche an die Scholle gebundene Leibeigene. Wo es nun dem Freien, sofern er nicht mittlerweile ohnehin einem neuen Lehnsherrn Untertan und diesem zur Waffenfolge verpflichtet ist, offen steht dem Ruf Herzog Bernfrieds zu folgen, ist die rechtliche Situation der unfreien tobrischen Flüchtlinge umstritten.
Denn nicht überall ist ihr Status so eindeutig geregelt wie in Domna Radias eigens für sie eingerichteten Klöppelei-Manufaktur in der Mark Ragathsquell, wo die Vogtin seinerzeit einen Vertrag mit dem frisch bestallten Herzog Bernfried über die zeitweise Überlassung der eslamsbrücker Klöpplerfamilien geschlossen hatte - und die nun zum pekuniären Leidwesen Dom Radias dem Aufruf ihres Herzogs folgen müssen. Neben der organisierten Ansiedelung größerer Gruppen tobrischer Flüchtlinge in Teilen der Grafschaft Ragath (hier insbesondere in Valpokrug) und vor allem der Südpforte, fand über die Jahre hinweg auch überall wilder Zuzug statt.
Sofern seinerzeit keine eindeutigen Regelungen getroffen wurden: wessen Untertan sind die Fellachen heute? Haben sie sich damals, wenngleich verständlicherweise, so doch widerrechtlich von der Scholle ihrer tobrischen Lehnsherrn entfernt, und sind nun zur Rückkehr verpflichtet? Oder aber ist das Lehnsverhältnis erloschen, da die tobrischen Junker und Barone seinerzeit nicht in der Lage waren ihre Untertanen zu schützen? Insbesondere in der Südpforte stellt sich die Lage noch komplexer dar, wurden doch im Zuge der unruhigen Taifasjahre viele Südpforter selbst zu Flüchtlingen - einschließlich bereits dorthin geflohener Tobrier.
So regt sich mancherorts bereits Unmut unter den Magnaten, dass Herzog Bernfried heute, nachdem sich seine einstigen Untertanen nach vielen Jahren langsam in der neuen Heimat eingelebt haben, diese zurück nach Tobrien ruft. Rechtsunsicherheit und teils empfindliche finanzielle Einbußen sind nun, da die Aussaat unmittelbar bevor steht, die Folge.