Familia von Streitzig ä. H.: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der temperamentvollen Comtess [[Romina von Ehrenstein-Streitzig|Romina Alba]] (der Tochter Rohalijas und Graf Brandils) und dem am Kaiserhof erzogenen [[Valdemoro von Streitzig-Madjani|Valdemoro]] (dem Sprößling Gendahars und [[Rinaya di Madjani]]s),wächst bereits die nächste Generation der Großfamilie heran, so dass der Fortbestand des Geschlechtes gesichert scheint. Vor wenigen Jahren hatte jener noch auf Messers Schneide gestanden, als der Soberan Praiodar selbst von den antagonistischen Familias von Rebenthal und Al'Shirasgan überfallen und verschleppt worden war, denen man darauf die Blutsfeindschaft erklärte. Inzwischen mussten die Feinde der Streitzigs hierfür die Zeche zahlen: [[Anklam Al'Shirasgan]] und [[Maqueda von Rebenthal]] wurden im Verlauf der Großen Yaquirtaler Blutfehde getötet, [[Castillo Rebenthal]] bis auf die Grundmauern niedergebrannt.  
Mit der temperamentvollen Comtess [[Romina von Ehrenstein-Streitzig|Romina Alba]] (der Tochter Rohalijas und Graf Brandils) und dem am Kaiserhof erzogenen [[Valdemoro von Streitzig-Madjani|Valdemoro]] (dem Sprößling Gendahars und [[Rinaya di Madjani]]s),wächst bereits die nächste Generation der Großfamilie heran, so dass der Fortbestand des Geschlechtes gesichert scheint. Vor wenigen Jahren hatte jener noch auf Messers Schneide gestanden, als der Soberan Praiodar selbst von den antagonistischen Familias von Rebenthal und Al'Shirasgan überfallen und verschleppt worden war, denen man darauf die Blutsfeindschaft erklärte. Inzwischen mussten die Feinde der Streitzigs hierfür die Zeche zahlen: [[Anklam Al'Shirasgan]] und [[Maqueda von Rebenthal]] wurden im Verlauf der Großen Yaquirtaler Blutfehde getötet, [[Castillo Rebenthal]] bis auf die Grundmauern niedergebrannt.  
==Erbfolgerecht der {{PAGENAME}}==
Auch wenn sie selbst ihren uralten Stammbaum als einen Beweis für die Gunst der Zwölfe ansehen, verweisen nüchterne Stimmen auf einen ganz anderen Umstand, der den Grundstein für das lange Überleben des Hauses gelegt haben könnte: Die Erbfolgeregelung. Das Hausgut der Streitzig unterliegt nicht der üblichen Primogenitur, der Erbfolge des [[Mundillo]]s. Es wird auch nicht zwischen den Nachkömmlingen aufgeteilt, was im Laufe der Jahrhunderte zu einer Zersplitterung des Besitzes geführt hätte. Stattdessen werden die Besitzungen in einer Treuhand, dem sogenannten ''Fideikommiss'', zusammen gefasst, der von dem jeweiligen Soberan des Hauses und diesem treu ergebenen Familienmitgliedern verwaltet wird.
Die Bestimmung des Oberhaupts erfolgt auf Lebenszeit durch Wahl im Familienkreis. Dabei ist das komplizierte althergebrachte Wahlrecht einzuhalten, nachdem die volljährige Person, die in der Erbfolge zuerst steht, sechs Stimmen, die zweite fünf Stimmen und die weiteren Personen vier, drei, zwei und eine Stimme haben, wobei die Wahl beendet ist, sobald ein Quorum von zwölf Stimmen erreicht wird. Minderjährige (unter 15 Jahren oder soweit die Knappenschaft noch nicht vollendet wurde) können nicht mit abstimmen, auch nicht vertreten durch ihre Eltern.
Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass die weiteren Familienangehörigen in die Bestimmung des Nachfolgers eingebunden werden und treu zu ihrer Familia stehen – und nicht etwa einen Teil des Erbes für sich selbst verlangen. Zudem soll erreicht werden, dass nicht allein der Zufall der Erstgeburt entscheidet, sondern dass durchaus davon abgewichen wird, wenn die Mehrheit der Familienmitglieder eine andere Person als würdiger und fähiger erachtet. Zwar konnte diese erbrechtliche Konstruktion nicht verhindern, dass sich im Lauf der Jahrhunderte zwei Nebenlinien abgespalten und das mittlere und das jüngere Haus der Streitzig begründet haben. Auch gab es immer wieder einzelne Familienmitglieder, die das von ihnen verwaltete Teil des Hausguts einem Landesfürsten als Lehen angetragen haben – was von den Herrschenden meist gern angenommen wurde, auch um die Macht des Hauses einzuschränken.
Doch im Lauf der Zeit haben sich im Streitzig’schen Fideikommiss umfangreiche Güter angesammelt. Diese liegen zwar über alle Provinzen des Reichs verstreut, aber die Kaiser konnten sich stets darauf verlassen, dass die Streitzig im Kriegsfall eine Vielzahl von Rittern stellen konnten. Erst mit der Einführung der Garderegimenter durch Kaiser Reto, selbst ein Streitzig, rückte die Macht der Ritter in den Hintergrund, und somit auch die des Hauses Streitzig. Um so mehr versucht das Haus nun erneut, in den Besitz bedeutender Lehen zu gelangen – mit Erfolg.
Die Erbfolgeregelung hat gerade in jüngeren Jahren zu überraschenden Wendungen geführt:
In der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts wurde das ältere Haus von [[Koron von Streitzig ä. H.|Koron]] angeführt (bis [[Annalen:957|957]] BF). Dieser hatte drei Kinder: Wenghild (912-952 BF), Gissolk (914-977 BF, der Vater Kaiser Retos) und Mera (938-1013). Da Wenghild vor ihrem Vater in Borons Reich eintrat, folgte ihm Gissolk als Oberhaupt des Hauses. Nach dessen Tod folgte Wenghilds Sohn Raimund, der aber fünf Jahre später in einem Duell getötet wurde. Seine Tochter Rondirai (965-987 BF) war zu jenem Zeitpunkt noch Knappin und konnte daher weder kandidieren noch abstimmen. Obwohl der nächste in der Erbfolge, Storko von Gareth-Streitzig (geb. 952) die Unterstützung seines Bruders, also des Kaisers, genoss, konnte er sich bei der Wahl nicht gegen seine Tante Mera durchsetzen, die mit Hilfe ihrer beiden Söhne Gernot (968-1011) und Praiodar (geb. 963) das Quorum von 12 (5+4+3) Stimmen erreichte.
Bei der Wahl von Meras Nachfolgers im Jahr 1013 zogen die Nachkommen Wenghilds abermals den Kürzeren, obwohl sie beiden ersten Plätze in der Erbfolge einnahmen und über 11 (6+5) Stimmen verfügten. [[Storko von Gareth-Streitzig]] (4 Stimmen) belohnte [[Praiodar von Streitzig ä. H.]] für seine Treue zum Kaiserhaus in der Answinkrise. Zusammen mit Praiodars 3 Stimmen und denen seiner vier Kinder (2+1+1+1) konnte Praiodar das Quorum von zwölf Stimmen erreichen.


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