Archiv.Dokument1046 RON 21 Dom Galeazzo an Dom Hernán
Im Namen der allleuchtenden Gerechtigkeit Praios' und der heiligen Kunst Ingerimms.
Gegeben zu Taladur, am 21. Tage des Rondra, im Jahre 1046 nach Bosparans Fall
Galeazzo von Zalfor, Ratsmeister der Reichsstadt Taladur, grüßt Seine Hochgeboren Hernán Eslam von Aranjuez y Harmamund y Dubios, Baron von Dubios, Herr auf Aranjuez und Held vieler Schlachten.
Hochgeborener Dom Hernán,
der Erzene Rat der Reichsstadt Taladur, welchem ich als Sprecher und Ratsmeister vorstehe, entbietet Euch seinen ergebenen Gruß in Demut und Festigkeit, geleitet von der Gerechtigkeit des göttlichen Praios, gestählt durch den Geist des Ingerimm, in dessen Glut Hammer und Wille geprüft werden.
Mit diesem Schreiben wenden wir uns in aufrichtiger Gesinnung und dem gebotenen Respekt an Euer Hochgeboren. Wie Euer Hochgeboren vielleicht vernommen haben mögen, leidet das Umland unserer Reichsstadt seit Wochen unter dem wachsenden Unwesen gemeinen Gesindels, nichtsnutziger Landplacker, umherziehender Marodeure und anderen ruhelosen Elementen, welche Hof und Halm, Straße und Gehöft bedrohen. Diese desperaten Rotten rauben mit frevlerischer Hand, missachten Markt- und Wegerecht von Kaiserin, Fürst und Gräfin und untergraben das Recht, den Frieden und den ehrbaren Handel im Taladurer Land.
In Ansehung dieser Lage hat der Erzene Rat nach eingehender Beratschlagung beschlossen, bewährte und redliche Kriegsknechte zum Schutze des Umlandes und zur Wahrung des städtischen Friedens anzuwerben – allerdings nicht aus willkürlicher Quelle, sondern einzig aus getreu bewährtem und ritterlich diszipliniertem Kriegsvolk, wie es im ehrwürdigen Tercio Viejo de Ragatia zu finden ist, das Eurer Hochgeboren unterstellt ist und in vielen Schlachten Almadas wie Aventuriens Ruhm und Ehre erwarb.
Demnach ist unsere höfliche und förmliche Bitte an Euch, gnädig zu gestatten, dass einige Banner Eures Tercios von Mercenarios, namentlich vier Dutzend Mann, für den Zeitraum von vier Monden in den Dienst der Reichsstadt Taladur treten dürfen, zum Schutz der Handelswege, der Vorwerke, der Mühlen und Brücken, gegen angemessene Entlohnung und unter schriftlich bekräftigtem Vertrag, wie es Handel und Ehre gebieten.
Die Kommandogewalt würde bei dem vom Rat ernannten Capitán der Garde liegen, jedoch in Übereinstimmung mit dem Capitán Eurer Leute, dem gebührende Achtung und Versorgung zugesichert wird. Der Sold würde nach städtischer Taxordnung entrichtet, und alle Rechte und Pflichten beider Seiten sollen notariell festgehalten und durch das Stadtsiegel beglaubigt werden.
Wir versichern, dass Euer Name und die Ehre des Hauses Aranjuez bei diesem Unterfangen in keiner Weise Schaden, sondern vielmehr Zuwachs an Ansehen erlangen wird, zumal es sich um die Wiederherstellung göttlich gewollter Ordnung handelt, wie sie Praios selbst gebietet und Ingerimm mit der Kraft des Hammers schützt.
Wir harren Eurer gnädigen Antwort und verbleiben bis dahin in Ehrfurcht und Hoffnung auf Eure Weisheit und Euer Einvernehmen.
Praios wache über Euer Urteil, Ingerimm stähle Euren Willen,
Ratsmeister der Reichsstadt Taladur
[Versiegelt mit dem Zeichen der Stadt]-Brief des Ratsmeisters Galeazzo von Zalfor and Dom Hernán von Aranjuez, versandt per Botenreiter am 21. Rondra 1046 BF
- Die Geschichte um die Depesche an Hernán von Aranjuez wird hier fortgesetzt: Chronik.Ereignis1046 Der Gefangene von Taladur 14.